EquiTransport - Kurs gewerbsmässiger Pferdetransport
FBA Pferdetransport gem. TSchV Art. 199 Abs. 1
BLV anerkannt
gewerbsmässig, fremde Pferde, Transporte ins Ausland, Traces
für jeden empfohlen
Ausbildung EquiTransport Kurs
EquiTransport - BLV anerkannte Ausbildung für gewerbsmässigen Pferdetransport gem. TSchV Art. 150ff (Anerkennungsnummer: 18_0014)
EquiTransport - Pferdetransportkurs
Der Kurs EquiTransport ist nur obligatorisch für Personen die gewerbsmässig Pferde transportieren. Gewerbsmässigkeit ist in der TSchV (SR 455.1) definiert. (Art. 2, Abs. 3 Buchstabe a). Das BLV hat dazu auch ein Merkblatt verfasst: Merkblatt BLV: gewerbsmässiger / nicht gewerbsmässiger Tiertransport
Für Personen die Transporte / Fahrten ins Ausland durchführen (auch Turnierteilnahme), wird der Kurs sehr empfohlen und ist teilweise für die Ausstellung des Traces (gewerbsmässiger Pferdetransport in die EU) eine Voraussetzung! Der Kurs gilt nur für den Transport von Equiden.
Die Dauer und Inhalte des Kurses gibt das BLV, gestützt auf der Tierschutzgesetzgebung vor.
PE 301
1 Tag, 8:00-18:00, inkl. Prüfung - reine Unterrichtszeit / Stunden (Vorgaben BLV)
Den Kurs EquiTransport bieten wir auch für Vereine und Organisationen an, rufen Sie uns an: 071 554 99 03
Freizeitreiter, Berufsreiter, Fahrer (Kutsche), Pferdebesitzer, Züchter, Sportler, Veranstalter, Stallbetreiber, LKW-Fahrer, Transporteure, angehende Lernende (z.B. TPA, Landwirte), Rettungskräfte (z.B. Feuerwehren) etc. und solche die es noch werden wollen.
Für Tiertransportpersonal ist gemäss Tierschutzverordnung TSchV Art. 150 eine Ausbildung obligatorisch. Die Ausbildung ist nur für Personen obligatorisch, die gewerbsmässig Pferde transportieren. Die Teilnehmer sind ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.
Da unser Tageskurs gemäss Verordnung 455.109.1, Art. 7+8 nicht 12 Stunden dauert, ist eine der folgenden Voraussetzungen Pflicht:
SKN Pferdehaltung oder
FBA Pferdehaltung oder
OdA Berufsbildung (EBA, EFZ) oder
Ausbildung swiss-equestrian, SVPS, FN-CH (z.B. Attest, Brevet, Lizenz)
Ein gültiger Führerausweis (z.B. Kat B für Selbstfahren bis 3,5 T, BE für PW mit Pferdeanhänger, C für LKW etc.) muss für Fahrten vorhanden sein.
CHF 295.00 inkl. Kursunterlagen, Prüfung, Ausweis und Zugang zum Intranet, exkl. Mittagessen.
exkl. CHF 40.-- für CZV Anerkennung wer dies benötigt.
(auf Ausschreibung achten, es ist nicht jeder Kurs CZV bewilligt!)
Kaffee, Tee und Wasser stehen am Kurs allen Teilnehmenden zur Verfügung.
Das Mittagessen reservieren wir in einem nahegelegenen Restaurant. Wer teilnehmen will, kann uns dies mitteilen. Das Mittagessen ist im Kurspreis nicht inbegriffen.
Gemäss Verordnung 455.109.1, Art. 8+9
Grundkenntnisse Theorie
a. Gesetzgebung in den Bereichen Tierschutz, Tierseuchen und Strassenverkehr;
b. Normalverhalten und Bedürfnisse der Tiere; und
c. Bau und Funktionsweise des Tieres.
Vertiefte Kenntnisse Theorie
a. Umgang mit den Tieren wie Ein- und Ausladen, Treiben, schonende Unterbringung während des Transports unter besonderer Berücksichtigung von Transportklima und Gruppenzusammensetzung;
b. Betreuung von kranken und verletzten Tieren;
c. Fahrweise;
d. Anforderungen an technisch-bauliche Einrichtungen wie Rampen, Fahrzeuge und Anhänger;
e. Verantwortung, Pflichten und Zuständigkeiten der Mitglieder der Geschäftsleitung, Disponentinnen und Disponenten, Fahrerinnen und Fahrer sowie Betreuerinnen und Betreuer von Tieren; und
f. Reinigung und Desinfektion
Lernzielkontrolle am Kursschluss
Gemäss Verordnung 455.109.1, Art. 6 Das Ziel der Ausbildung nach Artikel 150 TSchV muss sein, dass das Tiertransportpersonal schonend mit Tieren umgeht und für ihre fachgerechte Betreuung sorgt.
Die nach Kursabschluss ausgestellte Transportbewilligung gem. TSchV ist der Kernnutzen der Ausbildung. Dabei müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein (u.a. Vorbildung, Kursbesuch, bestandene schriftliche Prüfung und Praxisnachweis). Die Bewilligung Typ I und Typ II muss bei kantonalen Veterinäramt beantragt werden.
Der Kurs gilt nur für den Transport von Equiden.
Es werden umfangreiche Kursunterlagen in gedruckter Form abgegeben sowie digitale Unterlagen im Intranet exklusiv für unsere Kursteilnehmer zur Verfügung gestellt. (Auszug zum Thema Vorschriften)
ist Sache der Teilnehmenden
Alle Teilnehmenden erhalten nach bestandener Prüfung und Praxisnachweis eine Teilnahmebestätigung und können den Kurs in ihren Weiterbildungspass eintragen lassen.
TSchV Art. 150ff BLV anerkannt (Anerkennungsnummer: 18_0014)
asa anerkannte Weiterbildungsstätte für CZV Kurse:
KompetenzHaus GmbH: Kunde 9478, Kurs WB07107
Gemäss Verordnung 455.1, Art. 190 besteht eine Weiterbildungspflicht, alle 3 Jahre
Deutsch (Mundart oder Schriftsprache), welche der Teilnehmer in Wort und Schrift beherrschen muss.
min. 4, max. 18 (bei CZV max. 16)
Christian Lüthi, vom BLV anerkannt
Neukirch (Egnach) TG oder nach Absprache (siehe Ausschreibung)
Wir sind eduQua zertifiziert:
KompetenzHaus GmbH: Reg. Nr. 34504
Vor oder nach dem Theorieteil muss ein Praktischer Teil nachgewiesen werden. Dies gilt für alle Teilnehmenden, welche den Kursabschluss benötigen. (gem. Verordnung 455.109.1, Art. 7+9)
Am Kurs werden im Freien praktische Übungen durchgeführt. Bitte dem Wetter entsprechende Kleidung anziehen bzw. mitbringen. Der Teilnehmer muss kein Fahrzeug oder Anhänger mitbringen. Wir verladen keine Pferde und Fahren nicht mit Fahrzeugen.
Nach dem Kursabschluss muss für Fahrten ins Ausland beim kantonalen Veterinäramt der Wohnkantons eine Bewilligung (Internationaler Transport) beantragt werden (Typ 1 oder Typ 2).
Zollpapiere wie Carnet ATA oder ZAVV sowie Traces (Gesundheitszeugnis) via kantonalem Amtstierarzt (Veterinäramt) für Fahrten ins Ausland nicht vergessen.
Wer seriös gewerbsmässige Pferdetransporte (Pferdetaxi, Pferdetransportunternehmen etc.) anbietet bzw. durchführt, verfügt über diesen Kurs, hat eine Bewilligung des BLV (für Transporte ins Ausland) und hat ab 3,5 Tonnen (grenzüberschreitend 2,5 Tonnen) der Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug mit Anhänger) eine Transportlizenz.
Der Kurs gilt nur für den Transport von Equiden.
Gemäss Verordnung 455.1, Art. 190 besteht eine Weiterbildungspflicht, alle 3 Jahre
Wissenswertes
Interessante Beitrage aus dem proEqui Blog welche den Pferdetransport betreffen.
Sicherer Pferdetransport: Wichtige Aspekte, die Du beachten solltest
Der Transport eines Pferdes erfordert mehr als nur einen Anhänger und ein Fahrzeug. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Sorgfalt, Vorbereitung und Wissen erfordert, um sicherzustellen, dass Dein geliebtes Pferd stressfrei und gesund ans Ziel gelangt. In diesem Artikel beleuchten wir die wesentlichen Aspekte des Pferdetransports und geben einen Überblick darüber, worauf zu achten ist, um eine sichere Reise für ein Pferd zu gewährleisten.
Wahl des richtigen Transportmittels
Die Wahl des geeigneten Transportmittels ist der erste Schritt zum sicheren Pferdetransport. Es gibt verschiedene Arten von Pferdeanhängern, von einfachen Einzelanhängern bis hin zu grossen LKW-(Anhänger). Bevor man sich für ein Transportmittel entscheidet, sollte Folgendes berücksicht werden:
- Grösse des Pferdes: Stelle sicher, dass der Anhänger oder das genutze Fahrzeug ausreichend Platz bietet, damit das Pferd bequem stehen und sich etwas bewegen kann.
- Belüftung und Licht: Ein gut belüfteter Anhänger bzw. Fahrzeug mit ausreichend Licht ist wichtig, um Stress und Überhitzung während der Reise zu vermeiden.
- Sicherheitseinrichtungen: Der Anhänger sollte über angemessene Sicherheitseinrichtungen wie Polsterungen, rutschfeste Böden und stabile Trennwände verfügen, um Verletzungen zu minimieren. Dies istz auch eine Forderung der TSchV.
Vorbereitung des Pferdes
Die Vorbereitung des Pferdes auf den Transport ist entscheidend, um Stress und Angst zu minimieren:
- Training: Ein gut trainiertes Pferd, das bereits an das Betreten und Verlassen eines Fahrzeuges gewöhnt ist, wird die Reise weniger stressig empfinden.
- Gewöhnung: Lass das Pferd vor der Reise den Anhänger erkunden und darin stehen, um Vertrauen aufzubauen.
- Vertraute Umgebung: Bringe vertraute Einstreu, Wasser und Futter mit, um dem Pferd ein Gefühl von Kontinuität zu geben.
Sicherung während der Fahrt
Während der Fahrt ist die Sicherung des Pferdes von grösster Bedeutung:
- Transportgamaschen: Gamaschen bieten Unterstützung und Schutz für die Beine des Pferdes während der Reise.
- Kopfgitter und Trennwände: Diese helfen, das Pferd stabil zu halten und Bewegungen im Anhänger zu minimieren sowie z.B. Hengste zu trennen.
- Fahrstil anpassen: fahre vorausschauend und verhindere abrupte Manöver, das Pferd wird es Dir danken.
Unterwegs: Pausen und Betreuung
Längere Reisen erfordern regelmässige Pausen, um das Wohlbefinden des Pferdes sicherzustellen:
- Pausen: Halte alle paar Stunden an, um dem Pferd Wasser anzubieten, es sich auszustrecken und zu entspannen. Beachte die maximale Transportzeiten.
- Beobachtung: Achte während der Pausen auf Anzeichen von Stress oder Unwohlsein.
Ankunft und Entladen
Sobald ihr das Ziel erreicht habt, müssen ebenfalls einige Dinge beachtet:
- Ruhezeit: Gib dem Pferd Zeit, sich zu akklimatisieren und sich auszuruhen, bevor du es aus dem Anhänger holst.
- Langsames Entladen: Entlade das Pferd langsam und ruhig, um Verletzungen zu vermeiden.
Fazit
Der Pferdetransport erfordert umfassende Vorbereitung und Sorgfalt, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Pferde zu gewährleisten. Die Wahl des richtigen Transportmittels, die Vorbereitung der Pferde, ein sicherer Fahrstil und angemessene Pausen sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Reise. Indem Du diese Aspekte berücksichtigst, trägst Du dazu bei, dass jedes Pferd stressfrei und sicher ans Ziel gelangt. Denk daran, dass jedes Pferd individuelle Bedürfnisse hat, daher ist es wichtig, sich vorab gründlich zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
Wissenswertes
Interessante Beitrage aus dem proEqui Blog welche den Pferdetransport betreffen.
Pferdetransport in der Schweiz: sicher, tiergerecht und rechtskonform
Hinweis: Dieser Text vermittelt eine allgemeine Übersicht (Basis Tierschutzgesetzgebung Schweiz). Bei unklarer Gewerbsmässigkeit, internationalen Transporten, kranken oder verletzten Pferden sowie besonderen Transportsituationen sind die zuständigen kantonalen Veterinärbehörden beizuziehen.
Ein Pferd zu transportieren bedeutet weit mehr, als es in einen Anhänger oder einen Pferdetransporter zu verladen und von A nach B zu fahren. Pferde reagieren sensibel auf unbekannte Situationen, enge Räume, ungewohnte Geräusche, Beschleunigungen, Bremsmanöver und klimatische Veränderungen. Fehler beim Vorbereiten, Verladen, Anbinden oder Fahren können Stress, Verletzungen und gefährliche Situationen für Mensch und Tier verursachen.
Deshalb gelten in der Schweiz klare Vorschriften. Jeder Pferdetransport muss sorgfältig vorbereitet, schonend durchgeführt und ohne unnötige Verzögerungen abgeschlossen werden. Die Anforderungen gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob das Pferd privat oder gewerbsmässig transportiert wird.
Wer Pferde führt, ein- oder auslädt, während der Fahrt betreut oder gewerbsmässig transportiert, muss über die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten verfügen.
Die wichtigsten Grundsätze auf einen Blick
Für Pferdetransporte in der Schweiz gelten insbesondere folgende Grundsätze:
- Das Pferd muss transportfähig sein.
- Der Transport ist sorgfältig zu planen.
- Das Pferd muss schonend ein- und ausgeladen werden.
- Nur fachkundige oder ausreichend instruierte Personen dürfen das Pferd führen, verladen und betreuen.
- Das Transportmittel muss sicher, gleitsicher, ausreichend gross, gut belüftet und für das Pferd geeignet sein.
- Die Fahrweise muss dem transportierten Pferd angepasst werden.
- Die Fahrzeit darf grundsätzlich höchstens sechs Stunden betragen.
- Die gesamte Transportdauer darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten.
- Unnötige Wartezeiten und Fahrunterbrüche sind zu vermeiden.
- Nach dem Transport müssen Laderaum, Rampe und Einrichtungen gereinigt werden.
- Bei gewerbsmässigen Transporten gelten zusätzliche Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Kennzeichnungspflichten.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere im Tierschutzgesetz, in der Tierschutzverordnung, in der Tierseuchengesetzgebung und in den Strassenverkehrsvorschriften. Eine aktuelle Übersicht veröffentlicht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Wer darf Pferde transportieren?
Personen, die Pferde im Zusammenhang mit einem Transport führen, ein- oder ausladen, müssen fachkundig oder ausreichend instruiert sein. Auch die Betreuung während der Fahrt muss durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet sein.
Fachkundige Personen
Als fachkundig gilt grundsätzlich, wer aufgrund einer Ausbildung und praktischer Erfahrung über die erforderlichen Kenntnisse verfügt und regelmässig mit Pferden beziehungsweise Pferdetransporten zu tun hat.
Dazu können insbesondere Personen mit folgenden Qualifikationen oder Erfahrungen gehören:
- Pferdefachfrau oder Pferdefachmann EFZ
- Tierärztin oder Tierarzt
- Landwirtin oder Landwirt EFZ mit entsprechender Pferdeerfahrung
- Pferdehalterinnen und Pferdehalter mit nachweisbarer, mehrjähriger Erfahrung
- Reiterinnen, Reiter, Gespannfahrerinnen oder Gespannfahrer mit anerkannter Ausbildung, Brevet oder Lizenz
- Personen, die einen von der zuständigen Stelle anerkannten Pferdetransportkurs abgeschlossen haben
Eine formelle Ausbildung allein genügt nicht in jedem Fall. Die Person muss das Verhalten von Pferden einschätzen, Gefahrensituationen erkennen und ein Pferd sicher führen, verladen und betreuen können.
Ob eine Person im konkreten Fall als fachkundig gilt, entscheidet die Tierschutzfachstelle des zuständigen kantonalen Veterinärdienstes.
Ausreichend instruierte Personen
Eine ausreichende Instruktion kann genügen, wenn eine Person gezielt in den Umgang mit einem bestimmten Pferd und in die Bedienung des verwendeten Transportmittels eingewiesen wurde.
Die Instruktion sollte mindestens folgende Punkte umfassen:
- Verhalten und Besonderheiten des Pferdes
- korrektes Führen und Anhalten
- sicheres Öffnen und Schliessen der Rampe
- Bedienung von Trennwänden und Bruststangen
- richtige Anbindung
- Verhalten bei Verladeproblemen
- Kontrolle des Pferdes während der Fahrt
- Vorgehen bei Pannen, Staus, Unfällen oder gesundheitlichen Problemen
Eine kurze mündliche Erklärung unmittelbar vor der Abfahrt genügt nicht, wenn die betreffende Person keine praktische Erfahrung im Umgang mit Pferden besitzt.
Privater oder gewerbsmässiger Pferdetransport?
Die Abgrenzung zwischen privaten und gewerbsmässigen Transporten ist besonders wichtig, weil bei gewerbsmässigen Pferdetransporten zusätzliche Ausbildungspflichten gelten.
Nicht gewerbsmässige Pferdetransporte
In der Regel nicht gewerbsmässig sind beispielsweise:
- Du transportierst Dein eigenes Pferd zum Training, Turnier, Kurs oder in eine Tierklinik.
- Du nimmst das Pferd einer Kollegin zusammen mit Deinem eigenen Pferd mit.
- Eine bekannte Person fährt das Fahrzeug, während Du Dein Pferd betreust.
- Du transportierst ausnahmsweise ein fremdes Pferd, ohne dafür eine Entschädigung oder Gegenleistung zu verlangen.
- Eine Pferdehalterin oder ein Pferdehalter lässt das eigene Pferd durch eine angestellte oder betreuende Person transportieren.
Auch bei einem privaten Transport gelten sämtliche Anforderungen an das Tierwohl, die Transportfähigkeit, das Fahrzeug, die Fahrweise und die maximalen Transportzeiten.
Gewerbsmässige Pferdetransporte
Ein Pferdetransport kann insbesondere als gewerbsmässig gelten, wenn:
- Transporte aktiv über eine Webseite, Inserate, Flyer oder andere Werbemittel angeboten werden;
- Pferdetransporte regelmässig für eine unbeschränkte Anzahl von Kundinnen und Kunden durchgeführt werden;
- für den Transport Geld verlangt wird;
- Kosten übernommen oder Unkosten entschädigt werden;
- eine andere wirtschaftlich relevante Gegenleistung vereinbart wird;
- ein Unternehmen oder eine Personengesellschaft gezielt für Pferdetransporte betrieben wird.
Entscheidend ist nicht allein, ob ein Gewinn erzielt wird. Bereits die Absicht, eigene oder fremde Unkosten zu decken, kann für eine gewerbsmässige Tätigkeit sprechen. Eine Gegenleistung muss nicht zwingend in Geld bestehen.
Da die Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein kann, ist bei regelmässigen Transporten fremder Pferde eine vorgängige Abklärung mit dem kantonalen Veterinärdienst empfehlenswert.
Ausbildung für gewerbsmässiges Pferdetransportpersonal
Wer Pferde gewerbsmässig transportiert, benötigt grundsätzlich eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung für Tiertransportpersonal, kurz FBA.
Die Ausbildungspflicht betrifft in Viehhandels- und Transportunternehmen insbesondere:
- Fahrerinnen und Fahrer
- Betreuerinnen und Betreuer der Pferde
- eine weitere Person in leitender Funktion, beispielsweise die Disposition oder ein Mitglied der Geschäftsleitung
Die Ausbildung muss aufgabenspezifisch erfolgen. Sie vermittelt theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für einen schonenden, sicheren und rechtskonformen Pferdetransport. Sie wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Zu den Ausbildungsinhalten gehören insbesondere:
- Tierschutz-, Tierseuchen- und Strassenverkehrsrecht
- Verhalten und Bedürfnisse von Pferden
- Vorbereitung und Beurteilung der Transportfähigkeit
- sicheres Führen sowie Ein- und Ausladen
- korrekte Unterbringung und Anbindung
- Betreuung kranker oder verletzter Pferde
- Transportklima und Frischluftversorgung
- Anforderungen an Fahrzeuge, Anhänger und Rampen
- tiergerechte Fahrweise
- Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten
- Reinigung und Desinfektion
- Verhalten bei Pannen, Unfällen und anderen Zwischenfällen
Für gewerbsmässiges Tiertransportpersonal besteht zudem eine Weiterbildungspflicht von mindestens einem Tag innerhalb von drei Jahren. Der Ausbildungs- und Weiterbildungsnachweis muss bei einer Kontrolle vorgewiesen werden können.
Unser Pferdetransportkurs EquiTransport
Der proEqui-Kurs EquiTransport richtet sich an Personen, die Pferde sicher und fachgerecht transportieren oder sich auf gewerbsmässige Pferdetransporte vorbereiten möchten.
Zum Zielpublikum gehören beispielsweise:
- Freizeitreiterinnen und Freizeitreiter
- Berufsreiterinnen und Berufsreiter
- Pferdehalterinnen und Pferdehalter
- Züchterinnen und Züchter
- Gespannfahrerinnen und Gespannfahrer
- Stallbetreiberinnen und Stallbetreiber
- Veranstalter von Pferdesportanlässen
- Mitarbeitende von Pferdetransportunternehmen
- Tiermedizinische Praxisassistentinnen und Praxisassistenten
- Landwirtinnen und Landwirte
- Angehörige von Rettungsorganisationen und Feuerwehren
Der Kurs ist vom BLV für den Transport von Equiden anerkannt. Für den vollständigen Ausbildungsnachweis müssen sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die verlangte Vorbildung, der theoretische und praktische Ausbildungsteil, der Praxisnachweis sowie die bestandene Prüfung.
Der Kurs ersetzt keine notwendige Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes für gewerbsmässige internationale Transporte.
Verantwortlichkeiten beim Pferdetransport
Ein sicherer Pferdetransport ist eine gemeinsame Aufgabe. Tierhalter, Fahrerin oder Fahrer und Empfänger tragen unterschiedliche Verantwortlichkeiten.
Verantwortung der Pferdehalterin oder des Pferdehalters
Die Person, von deren Betrieb das Pferd abtransportiert wird, muss:
- die notwendigen Dokumente rechtzeitig bereitstellen;
- das Pferd auf erkennbare Krankheiten und Verletzungen kontrollieren;
- die Transportfähigkeit beurteilen;
- die Fahrerin oder den Fahrer über nicht sichtbare Verletzungen, Krankheiten oder Besonderheiten informieren;
- gesundheitliche Einschränkungen schriftlich festhalten;
- das Pferd angemessen auf den Transport vorbereiten;
- das Pferd soweit nötig vor dem Transport tränken oder füttern.
Verantwortung der Fahrerin oder des Fahrers
Die Fahrerin oder der Fahrer muss:
- prüfen, ob die notwendigen Dokumente vorhanden sind;
- beurteilen, ob das Pferd transportiert werden kann;
- Fahrzeug, Anhänger und Verladeeinrichtungen kontrollieren;
- den Transport schonend und ohne unnötige Verzögerung durchführen;
- das Pferd während des Transports regelmässig kontrollieren;
- für notwendige Ruhepausen und die erforderliche Versorgung sorgen;
- Verletzungen, die während des Transports entstehen, schriftlich festhalten;
- die Empfängerin oder den Empfänger rechtzeitig über die Ankunft informieren;
- die zulässige Fahrzeit und Transportdauer einhalten;
- beim Transport zur Schlachtung die vorgeschriebenen Zeiten dokumentieren.
Die Verantwortung beginnt mit der Übernahme des Pferdes beim Einladen und endet mit der ordnungsgemässen Übergabe am Bestimmungsort.
Verantwortung der Empfängerin oder des Empfängers
Nach der Ankunft muss das Pferd ohne unnötige Verzögerung ausgeladen werden. Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Belastung ist es anschliessend angemessen:
- unterzubringen;
- zu tränken;
- nötigenfalls zu füttern;
- zu kontrollieren;
- bei Bedarf zu pflegen oder tierärztlich versorgen zu lassen.
Diese Pflichten gelten auch bei vorübergehenden Aufenthalten an Turnieren, Märkten, Ausstellungen oder Kursen.
Ist das Pferd transportfähig?
Ein Pferd darf nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass es den Transport ohne Schaden übersteht. Diese Beurteilung muss vor dem Verladen erfolgen.
Besondere Vorsicht ist notwendig bei:
- hochträchtigen Stuten;
- Stuten, die kurz zuvor gefohlt haben;
- Fohlen, die noch vom Muttertier abhängig sind;
- geschwächten oder erschöpften Pferden;
- lahmen Pferden;
- Pferden mit Gleichgewichtsstörungen;
- Pferden mit offenen Wunden;
- Pferden mit Koliksymptomen;
- Pferden mit Atemproblemen;
- Pferden nach Operationen oder medizinischen Behandlungen.
Verletzte oder kranke Pferde dürfen grundsätzlich nur zur Behandlung oder, sofern zulässig, zur Schlachtung so weit wie nötig und unter besonderen Vorsichtsmassnahmen transportiert werden. Bei schweren Beeinträchtigungen ist ein Transport nicht zulässig.
Im Zweifelsfall ist vor dem Verladen eine Tierärztin oder ein Tierarzt beizuziehen. Eine Transportverweigerung ist angezeigt, wenn das Pferd den Transport voraussichtlich nicht ohne zusätzliche Schmerzen, Leiden oder Schäden überstehen kann.
Vorbereitung des Pferdes
Eine gute Vorbereitung reduziert Stress und Verletzungsrisiken.
Vor der Abfahrt sollte insbesondere geprüft werden:
- Ist das Pferd gesundheitlich transportfähig?
- Ist es an Halfter, Führen und Anhänger gewöhnt?
- Sind Hufeisen und Beschlag in Ordnung?
- Besteht durch Stollen oder scharfe Beschlagteile ein erhöhtes Verletzungsrisiko?
- Sind die erforderlichen Dokumente vorhanden?
- Ist die vorgesehene Route geeignet?
- Sind Wetter, Temperaturen, Baustellen und Verkehrsaufkommen berücksichtigt?
- Ist am Zielort eine sichere Auslademöglichkeit vorhanden?
- Sind Notfallkontakte und eine Ersatzplanung vorhanden?
Ein Pferd sollte nicht erst in einer zeitkritischen Situation an das Verladen gewöhnt werden. Regelmässiges, ruhiges Verladetraining ist ein wichtiger Bestandteil der Unfallprävention.
Sicheres Ein- und Ausladen
Beim Verladen entstehen besonders häufig gefährliche Situationen. Zeitdruck, ungeeignete Hilfsmittel, rutschige Rampen oder mangelnde Erfahrung erhöhen das Risiko.
Das Pferd muss ruhig und ohne unnötige Gewalt geführt werden. Schlagen, Treten, schmerzhafte Einwirkungen oder ungeeignete Treibhilfen sind nicht zulässig.
Anforderungen an die Rampe
Liegt die Oberkante der Ladebrücke mindestens 25 Zentimeter über dem Boden, müssen Pferde grundsätzlich über eine gleitsichere Rampe ein- und ausgeladen werden.
Für die Rampe gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Sie muss ausreichend breit und tragfähig sein.
- Die Oberfläche muss gleitsicher sein.
- Die Neigung darf höchstens 30 Grad betragen.
- Bei einer Neigung von mehr als 10 Grad sind geeignete Querleisten erforderlich.
- Spalten zwischen Boden, Rampe und Fahrzeug müssen so klein sein, dass keine Verletzungsgefahr besteht.
- Der Übergang zum Fahrzeug muss stabil und sicher sein.
- Ein erforderlicher Seitenschutz muss korrekt angebracht werden können.
Für Grossvieh und damit auch für Pferde beträgt die Höhe des Rampenseitenschutzes grundsätzlich 100 Zentimeter. Eine Ausnahme besteht, wenn das Pferd von Hand geführt wird und die Ladebrücke höchstens 50 Zentimeter über dem Boden liegt.
Das Innere des Transportmittels muss beim Verladen ausreichend beleuchtet sein, ohne das Pferd zu blenden. Pferde betreten einen dunklen, unbekannten Raum häufig nur widerwillig. Gute Beleuchtung und ein ruhiges Vorgehen erleichtern deshalb das Verladen.
Anforderungen an Pferdeanhänger und Transportfahrzeug
Ein geeignetes Transportmittel muss auf die Grösse, das Gewicht und das Verhalten des Pferdes abgestimmt sein.
Wesentliche Anforderungen sind:
- verletzungssichere Innenflächen;
- keine scharfen Kanten, hervorstehenden Schrauben oder beschädigten Einrichtungen;
- sicher fixierbare Türen, Fenster und Luken;
- gleitsicherer Boden;
- geeignete, flächendeckende und saugfähige Einstreu;
- stabile Trennwände und Abschrankungen;
- ausreichende Innenhöhe;
- genügend Frischluft ohne schädliche Zugluft;
- Schutz vor Abgasen und schädlichen Witterungseinflüssen;
- ausreichende Beleuchtung für Kontrollen;
- sichere Anbindevorrichtungen;
- genügend Platz für eine normale Körperhaltung;
- gesicherte Ausrüstung und beigeladene Gegenstände.
Für Pferde als Grossvieh sind grundsätzlich mindestens 1,50 Meter hohe, geschlossene Fahrzeugwände erforderlich. Anbindevorrichtungen, Netze oder Überdachungen müssen verhindern, dass Pferde den Kopf gefährlich über die Fahrzeugwand hinausheben können.
Gleitsicherer Boden und Einstreu
Ein Gummi-, Holz- oder Riffelblechboden ist nicht automatisch gleitsicher. Der Boden muss in Verbindung mit einer geeigneten Einstreu verhindern, dass das Pferd beim Verladen, Bremsen oder in Kurven ausgleitet.
Geeignete Einstreu muss:
- flächendeckend;
- saugfähig;
- möglichst staubarm;
- tierverträglich;
- für erforderliche Ruhephasen geeignet sein.
Zu viel lose Einstreu kann die Gleitsicherheit ebenfalls beeinträchtigen.
Belüftung und Transportklima
Im Transportabteil muss jederzeit genügend Frischluft vorhanden sein. Gleichzeitig sind Zugluft, direkte Abgase und extreme Temperaturen zu vermeiden.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich bei:
- hohen Aussentemperaturen;
- direkter Sonneneinstrahlung;
- längerem Stillstand;
- Staus und Pannen;
- sehr kalter Witterung;
- starkem Regen oder Schnee;
- grossen Temperaturunterschieden zwischen Stall und Transportmittel.
Ein abgestellter Pferdetransporter kann sich bei Sonneneinstrahlung sehr schnell aufheizen. Fahrunterbrüche sind deshalb so zu planen, dass das Wohlbefinden des Pferdes jederzeit gewährleistet bleibt.
Anbinden von Pferden während des Transports
Pferde müssen während des Transports grundsätzlich angebunden werden.
Ausgenommen sind Jungtiere bis zum Beginn der regelmässigen Nutzung, längstens jedoch bis zum Alter von 30 Monaten. Auch Ponys oder Kleinpferde bis zu einer Widerristhöhe von 148 Zentimetern können unter bestimmten Voraussetzungen in verträglichen, unbeschlagenen Gruppen ohne Anbindung transportiert werden.
Verboten ist das Anbinden:
- an einem Strickhalfter;
- an einem Knotenhalfter;
- am Zaumzeug.
Die Anbindevorrichtung muss stabil sein und sich möglichst mindestens auf Brusthöhe des Pferdes befinden. Der Anbindestrick muss so lang sein, dass das Pferd normal stehen und den Kopf ausbalancieren kann. Er darf jedoch nicht so lang sein, dass sich das Pferd darin verfangen oder strangulieren kann.
Ein geeigneter Sicherheitsknoten beziehungsweise eine sichere Schnelllösevorrichtung erleichtert das rasche Befreien des Pferdes in einer Notlage.
Trennung mehrerer Pferde
Pferde müssen getrennt transportiert werden, wenn dies aufgrund von Art, Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder Verhalten erforderlich ist. Unverträgliche Tiere dürfen nicht gemeinsam in einem ungetrennten Abteil befördert werden.
Trennwände müssen:
- stabil und sicher befestigt sein;
- dem Druck der Pferde standhalten;
- ein Durchdrängen verhindern;
- keine scharfen Kanten oder gefährlichen Spalten aufweisen;
- zur Grösse der Pferde passen.
Wenn Pferde gemeinsam transportiert werden, sollten nach Möglichkeit vertraute und untereinander verträgliche Tiere zusammengestellt werden.
Mindestfläche und Innenhöhe
Die Mindestmasse gemäss Anhang 4 der Tierschutzverordnung dürfen nicht unterschritten werden.
PferdekategorieMindestfläche je TierMindesthöhe des AbteilsFohlen0,85 m²Widerristhöhe plus 40 cmLeichte Pferde1,40 m²Widerristhöhe plus 40 cmMittlere Pferde1,60 m²Widerristhöhe plus 40 cmSchwere Pferde1,90 m²Widerristhöhe plus 40 cm
Massgebend ist die Widerristhöhe des grössten Pferdes im jeweiligen Abteil. Abhängig von Transportdauer, Witterung, Gesundheitszustand und individuellen Bedürfnissen kann mehr Platz erforderlich sein.
Mehr Fläche ist nicht in jeder Situation automatisch sicherer. In einem zu grossen, nicht unterteilten Transportabteil kann ein Pferd bei Kurven oder Bremsmanövern schlechter Halt finden. Trennwände und Stützeinrichtungen müssen deshalb passend eingestellt werden.
Fahrzeit und Transportdauer
Fahrzeit und Transportdauer sind rechtlich nicht dasselbe.
Maximale Fahrzeit: sechs Stunden
Die Fahrzeit ist die Zeit, während der sich das Fahrzeug bewegt. Sie entspricht grundsätzlich der Lenkzeit beziehungsweise der Zeit, während der die Räder rollen.
Die Fahrzeit ab Verladeplatz darf in der Schweiz höchstens sechs Stunden betragen.
Maximale Transportdauer: acht Stunden
Die Transportdauer beginnt für jedes Pferd mit dem Einladen am Herkunftsort und endet mit dem Ausladen am Bestimmungsort.
Sie umfasst:
- die effektive Fahrzeit;
- Wartezeiten;
- Staus;
- Pausen;
- Umladevorgänge;
- sonstige Fahrunterbrüche unter Transportbedingungen.
Die gesamte Transportdauer darf grundsätzlich höchstens acht Stunden betragen. Die sechs Stunden Fahrzeit dürfen auch innerhalb dieser acht Stunden nicht überschritten werden.
Beispiel
Ein Pferd befindet sich:
- 30 Minuten vor der Abfahrt im Anhänger;
- 5 Stunden und 30 Minuten auf der Strasse;
- 1 Stunde in Fahrunterbrüchen;
- 30 Minuten bis zum vollständigen Ausladen im Transportmittel.
Damit beträgt die Fahrzeit 5 Stunden und 30 Minuten. Die gesamte Transportdauer beträgt 7 Stunden und 30 Minuten. Beide Höchstwerte werden eingehalten.
Neubeginn der Berechnung
Die Berechnung der Fahrzeit und Transportdauer beginnt nach einem Fahrunterbruch neu, wenn kumulativ:
- der Unterbruch länger als zwei Stunden dauert;
- das Pferd unter Bedingungen untergebracht wird, welche die gesetzlichen Anforderungen an die Haltung erfüllen;
- Wasser und erforderlichenfalls Futter zur Verfügung stehen;
- ein dem Pferd angepasstes Klima gewährleistet ist.
Bleibt das Pferd lediglich im Anhänger stehen, handelt es sich grundsätzlich weiterhin um einen Fahrunterbruch unter Transportbedingungen.
Bei Fahrunterbrüchen von mehr als vier Stunden darf das Transportmittel nur als Aufenthaltsort dienen, wenn die deutlich weitergehenden Anforderungen an eine tiergerechte Haltung, Versorgung und das Klima erfüllt sind.
Wird ein Pferd an einem vorübergehenden Bestimmungsort ausgeladen und dort geritten, gefahren oder auf andere Weise bewegt, beginnt die Berechnung gemäss VSKT-Vollzugshilfe nach dem erneuten Einladen von Neuem.
Dokumente und Aufzeichnungen
Vor der Abfahrt muss geklärt werden, welche Dokumente für das Pferd, den Transportzweck und den Bestimmungsort erforderlich sind.
Je nach Situation können insbesondere notwendig sein:
- Equidenpass;
- Angaben zur Identität des Pferdes;
- Bestätigung über Tiergesundheit und Arzneimitteleinsatz;
- Unterlagen bei einem Halterwechsel;
- Unterlagen für die Schlachtung;
- Ausbildungsnachweis des Transportpersonals;
- kantonale Bewilligung für gewerbsmässige internationale Transporte;
- ausländische Transport- und Einfuhrdokumente;
- Fahrzeug- und Anhängerausweise;
- Führerausweis der erforderlichen Kategorie.
Werden Pferde zur Schlachtung transportiert, muss die Fahrerin oder der Fahrer die Fahrzeit und Transportdauer schriftlich festhalten. Die Transportdauer wird durch die Belade- und Entladezeit dokumentiert. Die Beladezeit ist seit dem 1. Februar 2025 vor der Abfahrt einzutragen.
Für gewöhnliche Fahrten zu Trainings, Kursen oder Turnieren besteht für Pferde nach Art. 152 TSchV nicht dieselbe ausdrückliche Aufzeichnungspflicht wie für Schlachttiere. Eine freiwillige Dokumentation von Beladezeit, Fahrzeit, Pausen und Entladezeit ist dennoch empfehlenswert. Sie erleichtert die eigene Planung und den Nachweis bei einer Kontrolle.
Tiergerechte Fahrweise
Pferde stehen während der Fahrt und müssen Beschleunigungen, Bremskräfte und seitliche Bewegungen laufend mit ihrem Körper ausgleichen. Eine unruhige Fahrweise erhöht Stress, Erschöpfung und Verletzungsgefahr.
Eine pferdegerechte Fahrweise bedeutet:
- vorausschauend fahren;
- sanft beschleunigen;
- frühzeitig und gleichmässig bremsen;
- Kurven langsam und ruhig durchfahren;
- genügend Abstand halten;
- abrupte Ausweichmanöver vermeiden;
- Geschwindigkeit an Strasse, Wetter und Anhänger anpassen;
- Randsteine, Schlaglöcher und starke Unebenheiten meiden;
- nach dem Anfahren nochmals kontrollieren, ob sich das Pferd ruhig verhält.
Der Fahrstil ist ein zentraler Bestandteil der Transportqualität. Eine sichere Fahrt ist wichtiger als eine möglichst schnelle Ankunft.
Zuladung, Gesamtgewicht und Stützlast
Ein Anhänger darf weder aufgrund des Gewichts noch aufgrund der Anzahl Pferde überladen werden.
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
- Leergewicht des Anhängers;
- Gewicht der Pferde;
- Einstreu, Wasser, Futter und Ausrüstung;
- zulässiges Gesamtgewicht;
- Nutzlast;
- Anhängelast des Zugfahrzeugs;
- Stützlast von Zugfahrzeug und Anhänger;
- Achslasten;
- Führerausweiskategorie.
Die vorhandene Fläche allein sagt nicht aus, wie viele Pferde transportiert werden dürfen. Das zulässige Gewicht kann bereits erreicht sein, obwohl im Anhänger theoretisch noch genügend Platz vorhanden wäre.
Bei unterschiedlichen Angaben zur zulässigen Stützlast von Anhänger und Zugfahrzeug ist der tiefere Wert massgebend.
Beigeladene Ausrüstung
Sättel, Hindernismaterial, Futter, Kanister, Werkzeuge und andere Gegenstände müssen so verstaut und gesichert werden, dass sie:
- nicht verrutschen;
- nicht umfallen;
- das Pferd nicht verletzen;
- keine Fluchtwege versperren;
- keine übermässigen Gerüche oder Geräusche verursachen;
- für das Pferd nicht erreichbar sind.
Lose Gegenstände im Pferdeabteil stellen bei Bremsmanövern oder Unfällen ein erhebliches Risiko dar.
Reinigung und Desinfektion
Laderäume, Rampen, Trennwände und verwendete Einrichtungen müssen nach dem Transport gereinigt werden. Spätestens vor dem nächsten Pferdetransport müssen sie frei von Kot, Harn und verschmutzter Einstreu sein.
Eine gründliche Reinigung umfasst insbesondere:
- vollständiges Entfernen der Einstreu;
- Beseitigen von Kot und anderen Verschmutzungen;
- Reinigung des Bodens;
- Reinigung der Rampe und ihrer Innenseite;
- Reinigung von Trennwänden, Brust- und Heckstangen;
- Reinigung von Türfalzen und schwer zugänglichen Bereichen;
- ausreichendes Trocknen;
- Kontrolle auf Schäden.
Eine Desinfektion ist insbesondere auf behördliche Anordnung sowie bei seuchenverdächtigen oder verseuchten Tieren erforderlich. Bei wechselnden Pferdebeständen ist ein konsequentes Hygienekonzept empfehlenswert.
Pferdetransporte ins Ausland
Bei Fahrten ins Ausland gelten zusätzlich die Vorschriften der Transit- und Bestimmungsländer. Dies betrifft auch vermeintlich private Fahrten zu:
- Turnieren;
- Trainings;
- Kursen;
- Zuchtveranstaltungen;
- Ausritten;
- Ferienaufenthalten;
- tierärztlichen Behandlungen.
Ein Transport kann im Ausland anders als in der Schweiz als gewerblich eingestuft werden. In diesem Fall können ein Befähigungsnachweis, eine Zulassung des Transportunternehmens und weitere Bewilligungen notwendig sein.
Unternehmen, die Pferde gewerbsmässig ins Ausland transportieren oder von dort in die Schweiz holen, benötigen eine Bewilligung des zuständigen kantonalen Veterinärdienstes. Eine Kopie der Bewilligung ist bei jedem entsprechenden Transport mitzuführen.
Vor jeder internationalen Fahrt sollten frühzeitig abgeklärt werden:
- Einreisebestimmungen des Ziellandes;
- Transitbestimmungen;
- Gesundheitszeugnisse;
- Zollformalitäten;
- Vorgaben zur Transportfähigkeit;
- Anforderungen an Fahrerin oder Fahrer;
- Anforderungen an das Transportunternehmen;
- Zulassung des Transportfahrzeugs;
- Transport- und Ruhezeiten;
- aktuelle Tierseuchenlage.
Verbindliche Auskünfte erteilen der kantonale Veterinärdienst sowie die zuständigen Behörden der Transit- und Bestimmungsländer.
Checkliste vor der Abfahrt
Pferd
- Ist das Pferd transportfähig?
- Wurde es auf Verletzungen, Lahmheit und Krankheitssymptome kontrolliert?
- Ist es ausreichend auf den Transport vorbereitet?
- Ist das verwendete Halfter zum Anbinden zulässig?
- Sind besondere Verhaltensweisen bekannt?
- Sind Wasser und nötigenfalls Futter eingeplant?
Dokumente
- Ist der Equidenpass vorhanden?
- Sind erforderliche Gesundheits- und Arzneimittelangaben vollständig?
- Sind Unterlagen für Halterwechsel oder Schlachtung vorhanden?
- Sind Ausbildungs- und Bewilligungsnachweise vorhanden?
- Sind bei Auslandsfahrten alle Einreise- und Transitdokumente vorhanden?
Fahrzeug und Anhänger
- Sind Zugfahrzeug und Anhänger technisch in Ordnung?
- Stimmen Anhängelast, Gesamtgewicht, Nutzlast und Stützlast?
- Sind Kupplung, Sicherungsseil, Beleuchtung und Reifen kontrolliert?
- Ist der Boden gleitsicher und ausreichend eingestreut?
- Sind Rampe, Querleisten und Seitenschutz sicher?
- Sind Trennwände und Anbindevorrichtungen korrekt eingestellt?
- Ist das Transportabteil ausreichend hoch und gross?
- Funktionieren Lüftung und Beleuchtung?
- Sind Türen, Fenster und Luken sicher fixiert?
- Ist die Ausrüstung ausserhalb des Pferdebereichs gesichert?
Transportplanung
- Ist die Route festgelegt?
- Können sechs Stunden Fahrzeit und acht Stunden Transportdauer eingehalten werden?
- Sind Staus, Baustellen und Wetter berücksichtigt?
- Ist die Ankunft mit der Empfängerin oder dem Empfänger abgesprochen?
- Ist eine sichere Auslademöglichkeit vorhanden?
- Besteht ein Notfallplan für Panne, Unfall oder Erkrankung des Pferdes?
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich für den Transport meines eigenen Pferdes eine FBA?
Für einen rein privaten Transport des eigenen Pferdes ist grundsätzlich keine FBA für Tiertransportpersonal vorgeschrieben. Du musst jedoch fachkundig oder ausreichend instruiert sein und sämtliche Anforderungen an Tierwohl, Fahrzeug, Fahrzeit und Transportdauer einhalten.
Darf ich das Pferd einer Kollegin mitnehmen?
Die gemeinsame Mitnahme kann nicht gewerbsmässig sein, wenn Du Dein eigenes Pferd transportierst und keine Entschädigung oder Gegenleistung verlangst. Bei regelmässigen Transporten oder Kostenvergütungen ist die Einstufung mit dem kantonalen Veterinärdienst zu klären.
Ist eine Unkostenentschädigung bereits gewerbsmässig?
Sie kann für die Beurteilung der Gewerbsmässigkeit relevant sein. Nach der Tierschutzverordnung kann bereits die Absicht, eigene oder fremde Unkosten zu decken, genügen. Massgebend sind die gesamten Umstände des Einzelfalls.
Darf ich mein Pferd am Knotenhalfter anbinden?
Nein. Das Anbinden von Equiden an Strick- oder Knotenhalftern sowie am Zaumzeug ist während des Transports verboten.
Muss ein Pferd während des Transports angebunden sein?
Grundsätzlich ja. Ausnahmen bestehen insbesondere für Jungtiere bis zum Beginn der regelmässigen Nutzung, längstens bis zum Alter von 30 Monaten. Für bestimmte Gruppen von verträglichen und unbeschlagenen Ponys oder Kleinpferden bis 148 Zentimeter Widerristhöhe kann ebenfalls eine Ausnahme gelten.
Wie lange darf ein Pferd transportiert werden?
Die Fahrzeit darf höchstens sechs Stunden betragen. Die gesamte Transportdauer vom Einladen bis zum Ausladen darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten.
Zählt ein Stau zur Fahrzeit?
Während des Stillstands zählt die Zeit nicht als Fahrzeit, jedoch als Teil der Transportdauer. Die maximale Transportdauer von acht Stunden läuft weiter.
Brauche ich für einen Turnierbesuch im Ausland einen Befähigungsnachweis?
Das hängt von der Einstufung des Transports und den Vorschriften des Bestimmungs- und Transitlandes ab. Auch ein nach Schweizer Recht privater Transport kann im Ausland als wirtschaftlicher oder gewerblicher Transport beurteilt werden. Die Anforderungen müssen deshalb vor der Reise bei den zuständigen Behörden abgeklärt werden.
Wissen schafft Sicherheit
Ein fachgerecht durchgeführter Pferdetransport schützt das Pferd, die Begleitpersonen und die übrigen Verkehrsteilnehmenden. Entscheidend sind nicht nur ein geeignetes Fahrzeug und ein gültiger Führerausweis. Ebenso wichtig sind Kenntnisse über Pferdeverhalten, Transportfähigkeit, Verladetechnik, gesetzliche Vorgaben, Fahrzeugtechnik und tiergerechte Fahrweise.
Mit dem Pferdetransportkurs EquiTransport von proEqui vertiefst Du diese Kompetenzen praxisbezogen. Du lernst, Transporte richtig vorzubereiten, Risiken zu erkennen und Pferde sicher, schonend und rechtskonform zu transportieren.
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Rechtsgrundlagen und Quellen
- Fedlex: Tierschutzgesetz, insbesondere Art. 4 und Art. 15
- Fedlex: Tierschutzverordnung, insbesondere Art. 150-170 sowie Anhang 4
- Tierschutz-Ausbildungsverordnung, insbesondere Art. 6-9
- Tierseuchengesetz und Tierseuchenverordnung
- Strassenverkehrsgesetzgebung, insbesondere SVG, VRV und VTS
- BLV: Tiertransporte
- BLV-Fachinformation Nr. 15.6 «Anforderungen an Personen, die Tiere transportieren»
- BLV-Fachinformation Nr. 15.5 «Rechtsvorschriften zu Fahrzeit, Fahrunterbruch und Transportdauer»
- VSKT-Vollzugshilfe «Tiertransport – Vorschriften für Equiden, Klauentiere sowie Geflügel»
Hinweis: Dieser Text vermittelt eine allgemeine Übersicht (Basis Tierschutzgesetzgebung Schweiz). Bei unklarer Gewerbsmässigkeit, internationalen Transporten, kranken oder verletzten Pferden sowie besonderen Transportsituationen sind die zuständigen kantonalen Veterinärbehörden beizuziehen.
Wissenswertes
Interessante Beitrage aus dem proEqui Blog welche den Pferdetransport betreffen.